AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen alvasys automation ag und seinen Kunden. Bei Bestellung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Abweichende Bedingungen von Kunden gelten nur dann, wenn alvasys automation ag ausdrücklich der Annahme dieser Bedingungen zugestimmt hat.


2. Angebote - Verfügbarkeit - Preise
2.1 Angebote
Die blosse Einsicht der Angebote auf unsere Website ist unverbindlich und begründet kein Rechtsverhältnis.

Die aufgeführten Preise, Produkteabbildungen, Farben und Produktebeschreibungen sind ohne Gewähr. Lieferfristen, Verfügbarkeit, sowie Irrtum vorbehalten.

2.2 Verfügbarkeit
Alle Angaben zu Lieferdaten erfolgen unverbindlich. Sie können sich je nach Produktions- und Liefersituation jederzeit ohne Ankündigung ändern. Sollte das Produkt aufgrund der Beschaffungssituation nicht geliefert werden können, tritt eine Lieferunmöglichkeit ein, die zur Vertragsauflösung führt. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten.

Produkte, welche sich bei uns an Lager befinden, werden sofort nach dem Eingang der Bestellung durch uns verarbeitet, andere Produkte werden bei Lieferanten bestellt. Die bestellten Produkte werden gemäss Absprache mit dem Kunden ausgeliefert. Verzögerungen aufgrund Nichtverfügbarkeit bei Lieferanten oder fehlende Informationen vom Kunden ergeben keinerlei Ansprüche des Kunden.

2.3 Preise
Sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, verstehen sich alle Preisangaben netto, exkl. MwSt.
Im Nettopreis inbegriffen ist die Standard-Verpackung der bestellten Produkte. Sämtliche weitere Kosten, wie beispielsweise für Transport, Express-, Nachnahmekosten oder andere notwendige Bewilligungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Nicht im Nettopreis enthalten sind ferner von alvasys automation ag erbrachte Nebenleistungen, wie z. B. Montage, Inbetriebnahme und Erstellen von Schemata etc. alvasys automation ag behält sich vor, ihre Preise jederzeit bis zum Vertragsschluss zu ändern.


3. Versand
3.1 Versand per Schweizerischen Post
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit dem Abgang der Lieferung aus dem Werk bzw. dem Lager der alvasys automation ag auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, oder wenn alvasys automation ag noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Lieferung und/oder Montage übernommen hat. Die Versandkosten werden nach Paketgewicht berechnet und dementsprechend im Bestellprozess ausgewiesen.

3.2. Versandpauschale
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit dem Abgang der Lieferung aus dem Werk bzw. dem Lager der alvasys automation ag auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, oder wenn alvasys automation ag noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Lieferung und/oder Montage übernommen hat. Die Versandkosten werden pauschal berechnet und dementsprechend im Bestellprozess ausgewiesen.


4. Zahlung - Eigentumsvorbehalt - Zahlungsverzug
4.1 Zahlung
Der Kunde bezahlt die Ware mit einer der bereitgestellten Zahlungsarten innert der vereinbarten Zahlungsfrist.

Bei Vorauszahlung überweist der Kunden den Rechnungsbetrag innert 3 Tagen nach Erhalt der Bestellbestätigung. Trifft die Vorauszahlung nicht innert 8 Tagen bei alvasys automation ag ein, ist diese berechtigt, ohne weitere Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten.

4.2 Eigentumsvorbehalt
Für unbezahlt gelieferte Ware besteht bis zur vollständigen Bezahlung ein Eigentumsvorbehalt.


4.3 Zahlungsverzug
Im Falle eines Zahlungsverzuges behält sich alvasys automation ag vor, angemessene Verzugszinsen und Mahngebühren in Rechnung zu stellen.


5. Abnahmeverpflichtung, Umtausch und Rückgabe
5.1 Abnahmeverpflichtung
Mit der Aufgabe der Bestellung verpflichtet sich der Kunde, die Ware wie bestellt abzunehmen. Die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung, Stornierung oder Teilstornierung einer Bestellung durch den Kunden, ist abhängig vom Zeitpunkt und den bestellten Produkten. Es liegt im freien Ermessen von alvasys automation ag, eine solche Änderung/Stornierung kostenlos oder gegen eine Umtriebsentschädigung zu gewähren oder abzulehnen.

5.2 Umtausch und Rückgabe
Entweder kein Umtausch / Rückgabe
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch. Wird dies durch alvasys automation ag aus Kulanz gewährt, kann eine angemessene Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt werden. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialen.

Oder Rückgabe in Originalverpackung
Die Ware muss in der Originalverpackung und mit vollständigen Zubehör und einer Kopie des Lieferscheins retourniert werden. Rücksendungen müssen angemessen verpackt werden und erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die Adresse von alvasys automation ag. Wir empfehlen die Sendung einzuschreiben. Rücksendungen, die keinem Kunden zugeordnet werden können, werden von alvasys automation ag nach 30 Tagen entsorgt.

Erfolgt die Rücksendung aufgrund eines Mangels, ist eine ausführliche Fehlerbeschreibung beizulegen. Besteht kein feststellbarer Fehler, ist alvasys automation ag berechtigt die Kosten für die Prüfung und der Rücksendung an den Kunden in Rechnung zu stellen.


6. Prüf- und Warenannahme Pflicht
Der Kunde prüft die Unversehrtheit, Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten oder abgeholten Waren sofort nach Erhalt. Mängel sind unmittelbar nach der Entdeckung, jedoch spätestens innert 5 Tagen mitzuteilen. Produkt und Verpackung sind im Lieferzustand aufzubewahren. Das Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden.

Wird von unserem Logistikpartner ausgelieferte Ware nicht angenommen oder zur Abholung bestellte Ware nicht innert 5 Arbeitstagen abgeholt, ist alvasys automation ag berechtigt, ohne weitere Anzeige vom Vertrag zurückzutreten und eine angemessene Umtriebsentschädigung in Rechnung zu stellen.


7. Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt im gesetzlichen Rahmen. Die Wahl für Nachbesserung, Wandlung, Ersatz oder Preisminderung liegt bei alvasys automation ag.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind vom Kunden verursachte Schäden (z.B. Sturz, Schlag und Feuchtigkeit, mangelnde Sorgfalt, Fehlmanipulation, unsachgemässe Lagerung etc.).

 

8. Spezifikationen
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, spezifizieren die von alvasys automation ag in Katalogen, Broschüren, Websites, Daten- und Montageblättern oder sonstigen Veröffentlichungen publizierten Angaben in Text- oder Bildform (z. B. Abbildungen oder Zeichnungen) die Beschaffenheit der von alvasys automation ag gelieferten Waren und ihre Verwendungsmöglichkeiten abschliessend und stellen keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie dar. Die Beschaffenheit der gelieferten Produkte kann in Material, Farb- oder Formgebung von Bildern oder Ausstellungsstücken abweichen. alvasys automation ag übernimmt keinerlei Verantwortung bezüglich der Tauglichkeit oder der Eignung der Produkte für einen bestimmten Zweck.
Die von alvasys automation ag kommunizierten Spezifikationen sind nur als Orientierungsrichtlinie zu betrachten. alvasys automation ag behält sich vor, die kommunizierten Spezifikationen der Produkte zu ändern oder anstelle der bestellten Produkte andere, gleichwertige Produkte von Drittlieferanten zu liefern.

 

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche von alvasys automation ag verbleiben die gelieferten Produkte im Eigentum von alvasys automation ag.

 

10. Gewährleistung, Haftung für versteckte Mängel
10.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) für den Liefergegenstand 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung ab unserem Werk zu laufen. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so endet die Gewährleistungsfrist spätestens 24 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. 

10.2 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere vorgängige schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

10.3 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, so hat der Besteller zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch uns. Hierzu hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innert angemessener Frist behoben werden kann, und sind Lieferung oder Leistungen zum bekanntgegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, so hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils der Lieferung zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. Wir können nur dazu verpflichtet werden, diejenigen Beträge zurückzuerstatten, die uns für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind.

10.4 Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von uns ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.

10.5 Voraussetzung für eine Gewährleistung bei fehlerhaften Softwareprogrammen ist, dass der Fehler in der unveränderten Originalfassung des betreffenden Softwareprogrammes reproduzierbar und überdies möglichst detailliert dokumentiert ist. Bei Verlust oder Beschädigung von Daten und/oder Datenträgermaterial umfasst die Gewährleistung nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

10.6 Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung wie auch wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche.

 

11. Weitere Haftung
Andere als die in diesen Lieferbedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht oder soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.

 

12. Hochrisiko-Anwendungen
Ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch alvasys automation ag dürfen weder die Hardware noch die lizenzierten Materialien für Hochrisiko-Anwendungen eingesetzt werden. Wiederverkäufer sind angehalten, angemessene Geschäftsbemühungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass sie nicht in Hochrisiko-Anwendung verwendet werden, in denen der Ausfall der Hardware und/oder lizenzierte Materialien zu Tod, schwerer Körperverletzung oder schweren Sach- oder Umweltschäden führen kann. Produkte dürfen nicht für diese Anwendungen von Kernkraftwerken, Verkehrssystemen, Flugzeugnavigation oder Flugzeugkommunikationssysteme, Flugsicherungssysteme, Waffensysteme und direkte Lebenserhaltungsmaschinen benütz werden. alvasys automation ag lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie oder Gewährleistung der Eignung für Hochrisiko-Anwendungen ab.

 

13. Programmiersupport
Ausschliesslich nach eigenem, freiem Ermessen kann alvasys automation ag auf Anfrage des Partners Support bei den Programmierungssystemen gewähren. Der Support beschränkt sich auf die Softwarprogrammierung und bezieht sich nicht auf die Auftragsabwicklung, Dokumentation oder andere Leistungen. alvasys automation ag behält sich das Recht vor, Supportleistungen gemäss den jeweiligen gültigen Tarifen in Rechnung zu stellen. Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung von alvasys automation ag gegenüber dem Partner hinsichtlich irgendwelcher Forderungen, Kosten, Verluste, Beschädigungen oder Auslagen, die direkt oder indirekt aus der Bereitstellung des Programm-Supports erwachsen könnten, ausgeschlossen.


14. Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen
14.1 Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse auf grund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Aussenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrollbestimmungen, sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.

14.2 Der Besteller hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren (H ardware und/oder Software und/oder Technologie sowie dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von uns erbrachten Werk- und Dienstleistungen (einschliesslich technischer Unterstützung jeder Art) an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall hat er dabei die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.

14.3  Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, wird der Besteller uns nach Aufforderung unverzüglich alle Informationen über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der von uns gelieferten Waren bzw. erbrachten Werk- und Dienstleistungen sowie diesbezügliche Exportkontrollbeschränkungen übermitteln.

14.4 Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten uns gegenüber wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Besteller geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen, es sei denn, der Besteller hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.


15. Anwendbares Recht - Erfüllungsort - Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung des Kaufpreises ist 8048 Zürich.


16. Gültigkeit
Ausgabe 2019, bis auf Wiederruf.

Software: Rent-a-Shop.ch